Beschwerdemanagement

Selbst bei bester Sorgfalt, Vorbereitung, Organisation und größter Professionalität kann etwas geschehen, dass niemand gewollt hat. Dann sind wir sehr daran interessiert, dass es zu einer gütlichen Einigung kommt und das Ergebnis beide Seiten zufrieden stellt. Miteinander reden hilft fast immer.

Kommt es jedoch zu einem Streit, der nicht gütlich geregelt werden kann, weisen wir auf folgendes hin:

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die »Schlichtungsstelle Umzug« beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., Schulstraße 53, 65795 Hattersheim, www.schlichtungsstelle-umzug.de.
Auf der angegebenen Webseite sind weitere Hinweise zur Zulässigkeit von Verfahren, der Organisation der Schlichtungsstelle sowie zum Verfahrensgang und das Formular zur Eröffnung eines Streitbeilegungsverfahrens abrufbar.